I. VERGÜTUNG
Für die Konteneinrichtung bei Übernahme einer bereits titulierten Forderung erhebt KBI pro Vorgang und Schuldner einen einmaligen nicht zurückzuerstattenden Betrag in Höhe von 25,00 € vom Auftraggeber. Die Vergütung wird bei Übergabe der Unterlagen fällig.

II. INKASSOKOSTEN - EINZUG DER FORDERUNG
Die Inkassokosten gemäß Kostentabelle* berechnen sich nach der Hauptforderung und sind bei Auftragserteilung fällig. Die Inkassokosten werden dem Schuldner, soweit zulässig, als Verzugsschaden belastet und mit eingezogen.

III. ERFOLGSPROVISION - ÜBERWACHUNG UND ABRECHNUNG

Auftrag einer nicht titulierten Forderung

Die hierfür fällige Erfolgsprovision errechnet sich aus der Gesamtforderung und beträgt:
5 % bei einer gemahnten Forderung. Dieser Auftrag endet nachdem der Schuldtitel erwirkt, die gesamte Zwangsvollstreckung negativ ausgefallen ist und sich nachweislich keine weiteren Realisierungsmöglichkeiten ergeben. Soll diese Forderung weiter überwacht und eingezogen werden, erhöht sich die Erfolgsprovision auf 35 %

Auftrag einer bereits titulierten Forderung
Die Erfolgsprovision bei Übernahme einer bereits titulierten Forderung beträgt 50 % und das weitere Kostenrisiko wird allein durch uns getragen. Die Erfolgsprovision kann auf 35 % reduziert werden, sofern der Auftraggeber die weiteren Fremdkosten trägt. Auslandsforderung bedürfen einer besonderen Tarifvereinbarung.

IV. MEHRWERTSTEUER
Den vorgenannten Kosten und Vergütungen ist die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

*kann auf Wunsch mit den Geschäftsbedingungen übersandt werden